Zum Studium gehört natürlich die Bewertung der Leistungen, aber auch schon einige Schritte zuvor – bei der Zulassung zu einem Studiengang – ist es wichtig zu verstehen, wie das deutsche Notensystem funktioniert. Deshalb möchten wir kurz zusammenfassen, wie die Bewertung an deutschen Universitäten allgemein (und im Spezialfall des Studiums der Rechtswissenschaften) aufgebaut ist, was ECTS-Punkte bedeuten und wie die Bewertung des Schulabschlusses als Grundlage der Zulassung zu Studiengängen vonstattengeht.
Das Notensystem an deutschen Universitäten
Die Bewertung (deutscher) Schulabschlüsse
In der Oberstufe von deutschen Schulen, also den letzten Schuljahren vor dem hochschulzugangsberechtigenden Abschluss ‚Abitur‘, werden jegliche Leistungen der Schüler*innen mit einem Punktesystem von 0 (mangelhaft) bis 15 (sehr gut+) bewertet. Die Abschlussnote setzt sich dann aus einer komplizierten Rechnung der verschiedenen Leistungen zusammen, die aus Vornoten und Prüfungsnoten bestehen. Allerdings werden unterschiedliche Noten dabei unterschiedlich stark gewertet. Die genaue Gewichtung der Noten kann von Bundesland zu Bundesland und Schulform zu Schulform variieren. Entscheidend ist aber, dass letztlich eine Punktzahl zwischen 300 und 900 Punkten auf dem Abschlusszeugnis steht. 300 Punkte bedeuten dabei eine Abschlussnote von 4,0. Das ist die Mindestpunktzahl und -note, um das Abitur zu erhalten. Mit 900 Punkten erhält man die Bestnote von 1,0. Um sich an einer deutschen Universität zu bewerben, muss man diese Punktezahl vorweisen können. Sie entscheidet bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (unter anderem) darüber, wer einen Platz erhält und wer nicht. Abschlussnoten aus anderen Ländern lassen sich in diese Punktezahl umrechnen. Wie genau dabei verfahren wird, kann sich ebenfalls von Bundesland zu Bundesland und (seltener) auch von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, dass Du auf den Websites Deiner Wunschuniversitäten recherchierst, welche Art der Umrechnung dort verwendet wird. Häufig gibt es für einige Länder recht übersichtliche Tabellen und bei anderen Abschlüssen Umrechnungsformeln, in die Du die mögliche Best- und Mindestnote sowie Deine eigene Abschlussnote eintragen musst, um das deutsche Äquivalent Deiner Abschlussnote zu erhalten.
Die Benotung an deutschen Hochschulen und ECTS-Punkte
An der Hochschule selbst werden dann keine Punktzahlen mehr vergeben, sondern Noten zwischen 1 und 5. Dazu kommen aber seit der Einführung des Bologna-Systems auch noch die sogenannten ECTS-Punkte oder Credit Points. Solche Punkte erhalten Studierende für jede bestandene Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine (bewertete) Prüfungsleistung oder eine Studienleistung (diese werden unbenotet und zumeist ohne tatsächliche Prüfung erbracht) handelt. Damit ein Studium abgeschlossen werden kann, muss immer eine bestimmte Anzahl dieser Punkte erreicht werden. Die jeweilige Punktzahl der Einzelleistungen soll dabei in etwa widerspiegeln, wie viel Arbeitsaufwand nötig war, um eben jene Leistung zu erbringen. Das soll wiederum dazu dienen, Studienleistungen und -abschlüsse (vor allem innerhalb Europas) vergleichbarer zu machen und damit einen Universitätswechsel sowie die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern. Die Anzahl der erhaltenen ECTS-Punkten variiert also nicht von Studierendem zu Studierendem. Sie enthält keine Bewertung über die Qualität der Leistung, sondern lediglich über die Quantität der Anforderungen, von denen zumindest das Mindestmaß erfüllt wurde. Es gibt allerdings auch ein sogenanntes ECTS-Notensystem, das Benotungen von A bis F vergibt. Das hat aber im Grunde nichts mit den ECTS-Punkten zu tun, sondern ist ein eigenes Benotungssystem, das an einigen (europäischen) Hochschulen verwendet und als Referenzrahmen zur Umrechnung verschiedener Arten von Noten dienen kann.
Die tatsächliche Bewertung, also die Aussage über die Qualität der individuellen Leistung von Studierenden, wird in Deutschland in Noten zwischen 1 und 5 mit einer Abstufung in Dezimalzahlen festgehalten:
Note | Bewertung |
1,0 - 1,3 | sehr gut |
1,7 - 2,3 | gut |
2,7 - 3,3 | befriedigend |
3,7 - 4,0 | ausreichend |
4,3 - 5,0 | nicht bestanden |
Bei der Bewertung von Einzelleistungen ist es dabei an den meisten Hochschulen üblich, dass diese in 0,3er Schritten erfolgen, man also beispielsweise eine 1,0 oder eine 1,3 erhält, aber keine 1,2. Zumeist werden die weiteren Zwischenschritte erst bei der Errechnung eines Durchschnitts (beispielsweise für ein Modul mit mehreren benoteten Leistungen oder die Abschlussnote) relevant. Um die deutschen Noten besser mit anderen (vor allem europäischen) Noten vergleichen zu können, lassen sie sich in der Regel in folgende ECTS-Noten umwandeln:
Deutsche Note | ECTS-Note |
1,0 | A |
2,0 | B |
3,0 | C |
3,5 | D |
4,0 | E |
5,0 | F -> nicht bestanden |
Das Notensystem in den deutschen Rechtswissenschaften
Eine Ausnahme von dem allgemein verbreiteten Notensystem an deutschen Hochschulen bilden Studiengänge der Rechtswissenschaften. Hier gibt es zwar ebenfalls ECTS-Punkte, beziehungsweise Credit Points, zur Benotung von Einzelleistungen werden allerdings 0 bis 18 Punkte vergeben:
Note | Bewertung |
16 - 18 | sehr gut |
13 - 15 | gut |
10 - 12 | vollbefriedigend |
7 - 9 | befriedigend |
4 - 6 | ausreichend |
1 - 3 | mangelhaft -> nicht bestanden |
0 | ungenügend -> nicht bestanden |
Im Examen werden die Einzelnoten dann zusammengefasst und auf zwei Dezimalstellen genau angegeben. Dabei ergibt sich eine etwas andere Wertung als für die Einzelleistungen:
Note | Bewertung |
14,00 - 18,00 | sehr gut |
11,50 - 13,99 | gut |
9,00 - 11,49 | vollbefriedigend |
6,50 - 8,99 | befriedigend |
4,00 - 6,49 | ausreichend |
1,50 - 3,99 | mangelhaft -> nicht bestanden |
0 - 1,49 | ungenügend -> nicht bestanden |
Hier ist außerdem zu betonen, dass die deutschen Juristen dafür bekannt sind, besonders streng zu bewerten. Ein ‚sehr gut‘ kommt praktisch so gut wie nie vor. Die Noten können also nicht einfach mit den übrigen Bewertungen der Universitäten gleichgesetzt werden.
Notensystem bei der Promotion (Dissertation und mündliche Prüfung)
Als wäre das alles noch nicht kompliziert genug, gibt es bei der Bewertung von Promotionen – unabhängig ob im Bereich der Rechtswissenschaften oder nicht – nochmal leicht andere Wertungen der Noten. Diese sieht folgendermaßen aus:
Note (in Zahlen) | Note (in Worten) | Bewertung |
bis 1,5 | summa cum laude | ausgezeichnete Leistung |
1,5 - 2,5 | magna cum laude | besonders anzuerkennende Leistung |
2,5 - 3,5 | cum laude | anzuerkennende Leistung |
3,5 - 4,0 | rite | durchschnittlichen Anforderungen genügend |
Wenn Du jetzt etwas überfordert von den vielen verschiedenen Zahlenwerten bist, können wir Dich beruhigen: So geht es den allermeisten, auch deutschen Schüler*innen und Studierenden zu Beginn. Wenn man aber selbst die ein oder andere Note erhalten hat, gewöhnt man sich schnell und findet sich im Zahlensalat zurecht – und zur Not, kann man ja auch einfach nochmal nachschauen oder fragen, was diese Bewertung jetzt eigentlich bedeutet.