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Wie beantragst Du ein Visum für Deutschland?

| Organisatorisches

Eine kurze Erklärung der Visaregelungen (vor allem für internationale Studierende) in Deutschland

Um nach Deutschland einreisen, beziehungsweise hier studieren oder einen Sprachkurs absolvieren zu können, benötigen die Angehörigen der meisten Staaten ein Visum. Der bürokratische Prozess der Visumsbeantragung kann verwirrend und unübersichtlich sein und sich außerdem von Land zu Land und Antragsteller zu Antragsteller unterscheiden. Um einen ersten Überblick darüber zu schaffen, wer was beachten und wo beantragen muss, um tatsächlich in Deutschland leben zu können, haben wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema Visum – vor allem für Studierende und Sprachschüler, aber auch Besuche von Familienangehörigen oder Freunden – für Euch beantwortet.

Wer braucht ein Visum?

Um länger als drei Monate in Deutschland bleiben zu können, brauchen grundsätzlich alle diejenigen ein Visum, beziehungsweise einen Aufenthaltstitel, die weder aus den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammen, noch dort ihr Hauptstudium absolvieren. Staatsangehörige der Länder Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea (Südkorea), Neuseeland und den USA können ihren Aufenthaltstitel auch erst nach ihrer Einreise in Deutschland beantragen. Das gilt auch für Bürger von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern sie keine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen. Allerdings sollten auch hier die oft langen Bearbeitungszeiträume von Visaanträgen berücksichtigt werden. Die Angehörigen aller übrigen Nationalitäten sollten sich hingegen unbedingt langfristig vor dem geplanten Deutschland-Aufenthalt in ihrem Heimatland um ein Visum kümmern!

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen, um ein Visum erhalten zu können?

Für einen längerfristigen Aufenthalt, also einen von mehr als 90 Tagen, oder einen Aufenthaltstitel, der zur Arbeit in Deutschland berechtigt, benötigt man ein sogenanntes nationales oder D-Visum. Dazu braucht man auf jeden Fall einen Reisepass, der zum geplanten Ende des Aufenthalts noch weitere drei Monate gültig ist. Für ein Studierendenvisum, das ebenfalls zu den D-Visa zählt, wird in der Regel außerdem der Zulassungsbescheid der deutschen Universität gefordert. In einigen Fällen ist es aber auch möglich, ein Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht klar ist, welche Uni es genau wird. Die Immatrikulationsbescheinigung ist dann – sobald vorhanden – bei der deutschen Ausländerbehörde nachzureichen, da sie die Grundvoraussetzung für ein Visum zu Studienzwecken bildet. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass man den Aufenthalt in Deutschland für mindestens ein Jahr finanzieren kann. Am sichersten ist dazu das Erstellen eines sogenannten ‚Sperrkontos‘. Ein solches Konto kann bei (nahezu) jeder deutschen Bank eingerichtet werden. Es müssen dazu mindestens 8640,00 € auf das Konto überwiesen werden, auf das dann erst zugegriffen werden kann, wenn man sich in Deutschland befindet. Außerdem werden monatlich nicht mehr als 720,00 € ausgezahlt. Ein anerkanntes Stipendium gilt ebenfalls als Nachweis. In Ausnahmefällen können auch Kostenübernahmeerklärungen der Eltern oder ein Nachweis über die eigene finanzielle Situation genügen, um ein Visum zu erhalten. Da die Behörden aber häufig auf ein Sperrkonto bestehen, ist diese Variante die sicherste für alle Nicht-Stipendiaten. Außerdem musst Du in Deutschland krankenversichert sein. Einen Nachweis dazu brauchst Du zur Anmeldung an der Uni und für Deine Aufenthaltsgenehmigung. Außerdem ist es wichtig, auch in Deutschland gut abgesichert zu sein und sich so auch sicher fühlen zu können. Unsere verschiedenen Arten von Versicherungen für Auslandsstudierende könnt Ihr Euch hier ansehen.

Wo und wie kannst Du ein Visum beantragen?

Grundsätzlich sind die Botschaften und Generalkonsulate, also Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, am jeweiligen Wohnsitz des Antragstellers für die Visumserteilung zuständig. Wo sich die für Euren Fall zuständige Einrichtung befinden, könnt ihr auf der Website des Auswärtigen Amts nachschauen. Den Antrag müsst Ihr dabei persönlich und inklusive aller notwendigen Unterlagen einreichen. Da die Anforderungen sich hier von Land zu Land leicht unterscheiden können, solltet Ihr Euch unbedingt auf der Internetseite der zuständigen Vertretung darüber informieren, was Ihr genau einreichen müsst. Die Antragsformulare müssen dabei in der jeweiligen Sprachversion der einzelnen Einrichtungen vorliegen und können auf der entsprechenden Internetseite heruntergeladen werden. Staatsangehörige der oben genannten Ausnahmeländer können ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde ihres (zukünftigen) Wohnorts in Deutschland beantragen. Diese Einrichtung ist auch die Anlaufstelle für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen und Belange, wenn Ihr bereits in Deutschland seid.

Wie viel kostet Dich ein Visum und wie lange dauert die Bearbeitung?

Während Visa für kurzfristige Aufenthalte (Schengen-Visa) häufig schon binnen zwei bis zehn Arbeitstagen fertiggestellt werden können, muss bei längerfristigen Aufenthalten mit einer Bearbeitungszeit von mehreren, meist bis zu drei Monaten gerechnet werden. Zu den Haupteinreisezeiten ist es durchaus auch möglich, dass es bei den Auslandsvertretungen zu Wartezeiten für die Einreichung des Antrags kommt. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist also überaus wichtig! Das nationale, also längerfristige Visum kostet dann 75,00 €. Stipendiaten und ihre Ehegatten oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder, soweit sie in die Förderung miteinbezogen sind, können von diesen Gebühren befreit sein. Kurzfristige Schengen-Visa kosten normalerweise 60,00 €, für Sechs- bis Zwölfjährige 35,00 € und sind für unter Sechsjährige umsonst. Genaue Informationen zu möglichen Gebührenbefreiungen findet Ihr ebenfalls beim Auswärtigen Amt.

Welche Möglichkeiten bleiben, wenn Dein Visumsantrag abgelehnt wird?

 

Grundsätzlich werden die Gründe für die Ablehnung eines Visumsantrags bekannt gegeben. Anschließend hat man die Möglichkeit, rechtlich gegen die Ablehnung vorzugehen und zu beweisen, dass die angeführten Gründe nichtig sind oder nicht der Wahrheit entsprechen. Dann müssen die Behörden den Antrag erneut prüfen. Eine Garantie dafür, ein Visum zu erhalten, gibt es leider nicht. Bei nachvollziehbaren Begründungen, vollständig sowie frühzeitig eingereichten Unterlagen und Nachweis eines Studienplatzes und entsprechenden Sperrkontos ist eine Ablehnung aber sehr unwahrscheinlich.

Gilt das Visum für die gesamte EU?

Das längerfristige D-Visum gilt erstmal für den Aufenthalt in Deutschland, das Schengen-Visum für den Schengen-Raum. Dennoch kann man auch mit dem längerfristigen, nationalen Visum und einem gültigen Reisepass Europa bereisen. Allerdings ist der Zeitraum begrenzt: Mit einem D-Visum darf man sich in einem Gesamtzeitraum von sechs Monaten bis zu drei Monate frei im Schengen-Raum bewegen. Aber aufgepasst, der Schengen-Raum ist weder genau dasselbe wie der Kontinent Europa noch die EU! Während die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen dazuzählen, sind Großbritannien, Irland, Kroatien, Rumänien, Bulgarien und Zypern zwar EU-Mitglieder aber nicht Teil des Schengen-Raums. Für diese Bereiche bestehen also gesonderte Einreiseregelungen, die zumeist die Beantragung von Touristenvisa erfordern.

Welche Voraussetzungen gibt es für kurzfristige Visa?

Wenn der Visums-Stress endlich hinter einem liegt und man gut in Deutschland angekommen ist, kommt vielleicht irgendwann der Punkt, an dem einen Freunde oder Verwandte besuchen kommen wollen. Natürlich ist es schön, seine Liebsten um sich zu haben und ihnen zu zeigen, wie man so lebt. Meistens heißt das aber wieder: Stress ums Visum. Auch wenn kurzfristige Visa etwas günstiger und vor allem deutlich schneller zu beantragen sind, sind die Voraussetzungen ähnlich. So muss der Reisezweck plausibel erklärt, die Finanzierung der Lebenserhaltungs- und Reisekosten aus eigener Kraft sowie die Bereitschaft den Schengen-Raum nach Ablauf des Visums wieder zu verlassen und eine ausreichende Reisekrankenversicherung nachgewiesen werden. Dabei kann der Finanzierungsnachweis gegebenenfalls auch über Drittpersonen erfolgen. Allerdings gibt es einige Länder, die nur für längere Aufenthalte visumspflichtig sind. Aus welchen Herkunftsländern Reisen von weniger als 90 Tagen ohne entsprechende Vorkehrungen möglich sind erfahrt Ihr beim Auswärtigen Amt.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

Der bürokratische Aufwand und Fristen-Stress ist bei der Beantragung eines Visums leider nahezu unvermeidlich. Lasst Euch davon aber nicht unterkriegen! Am wichtigsten ist, dass Ihr Euch frühzeitig um den Antrag kümmert und somit genug Zeit habt, um lange Bearbeitungszeiträume oder Nachfragen gelassen zu nehmen. Informiert euch genau, welche Voraussetzungen für Euer Heimatland gelten und achtet darauf, das richtige Visum zu beantragen. Im Nachhinein lässt sich ein Touristenvisum nämlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umändern. Am besten plant Ihr Eure Einreise nach Deutschland mit genügend Vorlauf, um vor Ort genug Zeit für die Immatrikulation und Behördengänge, beispielsweise zur Ausländerbehörde, zu haben. Wenn Ihr dann noch darauf achtet, dass Euer Reisepass lange genug gültig ist, ein Sperrkonto anlegt und eine Auslandskrankenversicherung abschließt, könnt Ihr Euren Aufenthalt in Deutschland schnell unbeschwert von der lästigen Bürokratie voll und ganz genießen!

Damit Du auch wirklich nichts vergisst, kannst Du Dir außerdem noch Deine persönliche Checkliste zum Visumsantrag als pdf-Dokument downloaden:

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