FAQ

Wichtigste Fragen

Warum muss ich eine Krankenversicherung abschließen bzw. wo muss ich mich versichern?

Um sich an einer Hochschule in Deutschland einschreiben zu können, benötigst du den Nachweis einer Krankenversicherung. Bist du jünger als 30 Jahre, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. der DAK, pflichtversichert. Du hast die Möglichkeit, wenn du das möchtest, dich von dieser gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung abzuschließen, z. B. über VELA. Sobald du jedoch älter als 30 Jahre bist, musst du dich privat versichern. Bei VELA kannst Du aus drei verschiedenen Krankenversicherungstarifen  wählen. 

Wie viel kostet die Krankenversicherung monatlich?

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Light 27,50 € (01. – 12. Monat) und danach 49,00 € (13. – 60. Monat).

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Basis 34,50 € (01. - 12. Monat) und danach 60,00 € (13. - 60. Monat).

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Optimal 78,00 € (01. - 60. Monat).

Wie viel kostet die Krankenversicherung monatlich für meine Kinder?

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Light 28,50 € (1. – 12. Monat) und danach 39,00 € (13. – 60. Monat).

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Basis 34,50 € (01. - 12. Monat) und danach 47,00 € (13. - 60. Monat).

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Optimal 53,00 € (01. - 60. Monat).

Wie unterscheiden sich die Tarife VELA Light, VELA Basis und VELA Optimal?

Die Hauptunterschiede zwischen den Tarifen VELA Light, VELA Basis und VELA Optimal findest Du hier.

Wie viel kostet die Haftpflicht / Unfallversicherung monatlich?

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Kompakt 6,00 €.

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Komfort 7,50 €.

Wie viel kostet die Haftpflicht / Unfallversicherung monatlich für meine Kinder?

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Kompakt 6,00 €.

Die Monatsprämie beträgt im Tarif VELA Komfort 7,50 €.

Wie unterscheiden sich die Tarife Haftpflicht / Unfall Kompakt und Haftpflicht / Unfall Komfort?

Die Hauptunterschiede zwischen den Tarifen VELA Kompakt und VELA Komfort findest Du hier.

Erfüllen die VELA-Tarife die Bestimmungen der Ausländerbehörde?

Ja, alle VELA-Tarife erfüllen die Bestimmungen der Ausländerbehörde. Nach dem Abschluss der Versicherung erhältst du einen Nachweis für die Ausländerbehörde.

Wie ist der Krankenversicherungsschutz geregelt, sofern ich am Corona COVID-19 Virus erkranke?

Die Behandlungskosten für Covid-19 werden übernommen. Gegebenenfalls sind staatliche Quarantänebestimmungen und Hygienevorschriften zu beachten.

Beantragung

Wer kann sich versichern?

Du kannst Dich versichern, wenn Du Dich als ausländische/r Staatsbürger/in vorübergehend in Deutschland aufhältst und zu einer der folgenden Gruppen gehörst:

  • Immatrikulierte Studenten/Studentinnen, sofern sie nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen
  • Doktoranden/Doktorandinnen
  • Teilnehmer/Teilnehmerinnen an studienvorbereitenden Sprachkursen
  • Inhaber/Inhaberinnen eines Zulassungsbescheides, der zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigt bzw. einer Teilnahmebestätigung, die zur Aufnahme eines Sprachkurses in Deutschland berechtigt. (Wenn Sie Inhaber/ Inhaberin solcher Dokumente sind, erhalten Sie Versicherungsschutz für die Dauer von vier Wochen nach Einreise. Innerhalb dieser Zeit muss die Immatrikulation an einer Hochschule erfolgen bzw. der studienvorbereitende Sprachkurs beginnen.)
  • Absolventen/Absolventinnen, die ihr Studium bzw. ihre Promotion in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und sich im Rahmen des Zuwanderungsgesetztes zum Zweck der Arbeitsaufnahme noch bis zu 12 Monate länger in Deutschland aufhalten dürfen. (Voraussetzung: Sie waren zuvor bereits ein Jahr versichert. Eine Fortführung des Versicherungsschutzes ist nur nach Tarif VELA Optimal möglich.)
  • Nicht berufstätige Familienangehörige und Kinder bis zum 18. Lebensjahr von Versicherten.
Wie kann ich die Versicherung beantragen?

Die Beantragung erfolgt online. Bitte fülle hierzu den Online-Antrag aus.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags und wie schnell kann ich den Versicherungsschein bekommen?

Die Versicherungsbescheinigung erhältst du direkt nach der Beantragung der Versicherung. Bitte beachte, dass der Versicherungsschutz nur greift, wenn deine Prämienzahlung auch erfolgt.

 

Welche Zahlungsweisen kann ich wählen?

Du kannst den Beitrag monatlich, vierteljährlich, oder halbjährlich entrichten. Bitte wähle die gewünschte Zahlungsweise bei der Beantragung im Online-Antrag aus. Es ist zu beachten, dass der Beitrag am Anfang des Zeitraumes, innerhalb von fünf Werktagen, entrichtet werden muss.

Welche Zahlungsarten kann ich wählen?

Du hast die Möglichkeit, Dich zwischen den Zahlungsarten "Lastschrift", "Überweisung" und "PayPal" zu entscheiden. Sobald Du ein Konto in Deutschland hast, empfehlen wir Dir die Zahlart "Lastschrift", da Du so sicher gehen kannst, dass der Versicherer den Beitrag von Deinem Konto einzieht und Du somit keine Probleme im Leistungsfall aufgrund einer möglicherweise nicht erfolgten Beitragszahlung bekommst.

Kann ich mich versichern, wenn ich mich bereits seit einiger Zeit in Deutschland aufhalte?

Du kannst Dich auch versichern, wenn Du Dich bereits seit einiger Zeit in Deutschland aufhältst. Bitte beachte jedoch, dass die maximale Versicherungsdauer 5 Jahre, gerechnet ab Deinem Einreisedatum in Deutschland, beträgt.

Bis zu welchem Alter kann ich mich krankenversichern?

Das Höchstversicherungsalter liegt bei der Vollendung des 45. Lebensjahres.

Meine Familie wird mir nach Deutschland nachreisen. Wie kann ich den Versicherungsschutz für meine Familie abschließen?

Wenn Du Deine Kinder und Deinen Ehepartner nicht direkt bei Deiner Anmeldung bei uns versichert hast, kannst Du das auch noch nachträglich tun. Melde dich dazu in Deinem Kundenlogin an und nutze unser Kontaktformular. 

Kann ich den Haftpflicht-/Unfallversicherungsschutz nur in Verbindung mit der Krankenversicherung abschließen?

Nein, den Haftpflicht- /Unfallversicherungsschutz kannst Du auch separat abschließen.

Kann ich lediglich eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Nein, die Haftpflichtversicherung ist immer an die Unfallversicherung gekoppelt.

Kann ich lediglich eine Unfallversicherung abschließen?

Nein, die Unfallversicherung ist immer an die Haftpflichtversicherung gekoppelt.

Kündigung

Zu wann kann ich den Versicherungsvertrag kündigen?

Eine Kündigung kann zum jeweiligen Ende des Versicherungsmonats erfolgen. Wenn du z. B. am 15.02.2020 deine Versicherung abgeschlossen hast, kannst du auch immer nur zum 14. des Folgemonats kündigen. Die Kündigung kannst Du uns bequem per E-Mail zukommen lassen. Bitte sende uns auch den Nachweis für die Kündigung, z. B. Ausreisenachweis oder die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Die E-Mail-Adresse lautet: info@vela.insure

Habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ich Deutschland früher verlasse als geplant?

Der Versicherungsvertrag endet, sobald Dein Aufenthalt in Deutschland beendet ist. Solltest Du Deutschland früher verlassen als geplant, lasse uns bitte eine E-Mail an info@vela.insure zukommen, damit wir Deinen Versicherungsvertrag aufheben können.

Gibt es andere Möglichkeiten / Voraussetzungen für die Beendigung des Vertrages?

Der Versicherungsschutz endet ebenfalls, wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung nicht mehr gegeben sind, z. B. Ende des Studiums, bestehender Versicherungsschutz über eine gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eines dieser Kriterien eintreffen, lasse uns bitte eine E-Mail inklusive des Nachweises (z. B. Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung) an info@vela.insure zukommen.

Im Leistungsfall

Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Arzt?

Für die Kostenerstattung gehst Du folgendermaßen vor: 

Du bezahlst die Arztrechnung direkt und leitest die Original-Rechnung an die Advigon Versicherung AG weiter. Wichtig ist, dass Du dabei immer deine Versicherungsscheinnummer sowie ein Erstattungskonto/Deine Bankverbindung angibst. Die Adresse der Advigon lautet: 

Advigon Versicherung AG
Claim-Services
20911 Hamburg 

Alternativ kannst du den Schaden direkt bei der Advigon online melden 

 

 

Gibt es einen Selbstbehalt im Schadenfall zur Krankenversicherung?

Lediglich im Tarif VELA Light besteht je Schadenfall eine Selbstbehalt von 50 €. Ansonsten gibt es für gewisse Leistungen, wie z. B. bei Zahnersatz, unfallbedingte Hilfsmittel oder Sehhilfen gewisse Höchstversicherungssummen. Bitte lies hierzu im Detail den Abschnitt I Versicherungsbedingungen.

 

Gibt es einen Selbstbehalt im Schadenfall zur Haftpflicht-/Unfallversicherung?

Nein, es gibt keinen generellen Selbstbehalt in der Haftpflicht- /Unfallversicherung.

Lediglich bei Schäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung zu Mietsachschäden und Schlüsselverlust wird ein Selbstbehalt von 20 % und mindestens 50,00 Euro abgezogen.

Was bedeutet "Wartezeit" und gibt es grundsätzlich eine Wartezeit?

Der Versicherungsschutz beginnt nicht gleichzeitig mit Beginn des Vertrages, sondern erst nach Ablauf der sogenannten Wartezeit. Obwohl die Krankenversicherung ggf. die ersten Monate keinen Schutz vor Krankheitskosten bietet (Ausnahmefälle siehe unten), ist die Prämie schon zu bezahlen. Der Versicherungsnehmer muss somit auf den Versicherungsschutz warten.

Die allgemeine Wartezeit für alle Leistungen beträgt 3 Monate.

Die besondere Wartezeit für Entbindungen beträgt 8 Monate.

Die allgemeine Wartezeit entfällt:

  • Bei Unfällen
  • Wenn Du unmittelbar zuvor mindestens drei Monate ununterbrochen in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst.
  • Wenn Du innerhalb von 30 Tagen nach Einreise den Versicherungsschutz beantragst und den Beitrag gezahlt hast.

 

Welche Leistungen sind in der Krankenversicherung nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht z. B. für:

  • Die Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland waren, und für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde
  • Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren, Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • Behandlungen aufgrund einer vor Versicherungsbeginn festgestellten HIV-Infektion (AIDS) der versicherten Person
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane, Schwangerschaftsabbruch und Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

Für die genaue Auflistung wirf bitte einen Blick in die Versicherungsbedingungen.

 

Welche Leistungen sind in der Haftpflichtversicherung nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht z. B. für:

  • Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs
  • Halter oder Hüter von Tieren
  • Die Ausübung eines Berufes
  • Die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkämpfen, Kampfsportarten jeglicher Art inklusive der Vorbereitungen (Training) hierzu

Für die genaue Auflistung wirf bitte einen Blick in die Versicherungsbedingungen.

 

Welche Leistungen sind in der Unfallversicherung nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht z. B. für:

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen
  • Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht
  • Unfälle, die der versicherten Person in Ausübung der Berufstätigkeit zustoßen.
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund

 

Für die genaue Auflistung wirf bitte einen Blick in die Versicherungsbedingungen.

 

Versicherungsleistungen im Detail

Krankenversicherung

Ambulante Heilbehandlung

Die ambulante Heilbehandlung bezeichnet die Behandlung eines Patienten z. B. in einer Arztpraxis und nicht in einem Krankenhaus. Erstattet werden somit Arztrechnungen sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.

Psychotherapeutische Behandlungen

In den Tarifen VELA Optimal und VELA Basis werden je Versicherungsjahr bis zu maximal 30 ambulante psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen erstattet. 

Hilfsmittel in Folge eines Unfalls

Erstattet werden die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles erstmalig notwendig werden und die der Behandlung der Unfallfolgen dienen, z. B. Gehhilfen, Bandagen oder Prothesen.

Sehhilfen alle drei Jahre

Im Tarif VELA Optimal sind Sehhilfen, z. B. Brillen, bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 € alle drei Jahre versichert. Im Tarif VELA Light und VELA Basis besteht kein Versicherungsschutz für Sehhilfen.

Stationäre Behandlungen

Die stationäre Behandlung bezeichnet die Behandlung eines Patienten in einem Krankenhaus. Erstattet werden ärztliche Leistungen, Pflege und Unterkunft im Krankenhaus.

Anschlussbehandlung nach stationärem Aufenthalt

Die Anschlussheilbehandlung nach einem stationären Aufenthalt kann z. B. eine Rehabilitationsmaßnahme sein, die entweder ambulant oder stationär durchgeführt wird. Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Tarif Optimal und nur, wenn vorher eine schriftliche Leistungszusage bei der Advigon Versicherung AG eingeholt wurde.

Ambulante Vorsorgeuntersuchung

Die ambulante Vorsorgeuntersuchung bezeichnet Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und ist in Deutschland nach gesetzlich eingeführten Programmen geregelt. Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Tarif Optimal.

Schutzimpfungen für Kinder

Unter einer Impfung versteht man die Gabe von Impfstoffen, mit dem Ziel, den Körper gegen eine Infektionskrankheit immun zu machen. Hierzu zählen z. B. Schutzimpfungen gegen Windpocken, Keuchhusten und Kinderlähmung.

Schmerzstillende Zahnbehandlung je Versicherungsjahr

Die schmerzstillende Zahnbehandlung umfasst die konservierende (prophylaktisch) und schmerzstillende Behandlung eines erkrankten Zahnes einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. Pro Versicherungsjahr werden im Tarif Light und Basis maximal 750,00 € erstattet.

Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz

Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz, die z. B. bei Beschädigung durch einen Sturz oder Ähnliches hervor gerufen wurden, sind versichert. Der Zahnersatz umfasst u.a. Kronen oder Inlays bis zu den genannten Höchstleistungen.

Zahnersatzleistungen je Versicherungsjahr

Im Tarif Optimal sind auch Zahnersatzleistungen, also z. B. Kronen, Inlays, Implantate und vorbereitende Maßnahmen versichert.

Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen

Wenn die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsvertrages noch nicht bestanden hat, werden die Kosten für durch Beschwerden hervorgerufene medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen übernommen. Außerdem werden Kosten für Behandlungen bei Fehlgeburt, Frühgeburt und medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch übernommen.

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Entbindungen

Versicherungsschutz besteht für Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen, z. B. Ultraschalldiagnostik und für die Entbindung selbst. Bitte beachten Sie, dass für diese Versicherungsleistung jedoch eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn gilt.

Krankenrücktransport

Wenn eine medizinische Versorgung in Deutschland nicht gewährleistet ist und ein Rücktransport in dein Heimatland ärztlich angeordnet und medizinisch notwendig ist, erstattet der Versicherer die Kosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus an deinem Wohnort im Heimatland. Vor dem Rücktransport muss eine schriftliche Leistungszusage bei der Advigon Versicherung AG eingeholt werden.

Bestattungs- / Überführungskosten

Sollte es zu einem Todesfall der versicherten Person kommen, erstattet der Versicherer die notwendigen Mehrkosten für die Überführung des Verstorbenen an seinen ständigen Wohnsitz oder übernimmt alternativ die Kosten für eine Bestattung in Deutschland.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Prüfung der Haftpflichtfrage

Die HanseMerkur Versicherung prüft für dich, ob du in einem Fall, in welchem Schadenersatzansprüche gegen dich geltend gemacht werden, für den Schaden aufkommen musst. Falls ja, wird der Versicherer die Ansprüche für dich ausgleichen, also bezahlen. Falls nicht, wird der Versicherer die Ansprüche für dich abweisen. Du hast hier also auch eine sogenannte passive Rechtsschutzfunktion in der Haftpflichtversicherung integriert.

Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten

Sofern Du für aus einem versicherten Schadenfall geschuldete Rente kraft Gesetzes eine Sicherheit leisten musst oder dir die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung gestattet ist, so verpflichtet sich die HanseMerkur zur Sicherheitsleistung oder Hinterlegung.

Kosten eines Rechtsstreits

Sofern es zwischen Dir und dem Geschädigten zu einem Rechtsstreit über den Anspruch kommt, so ersetzt die HanseMerkur Versicherung dir die hierfür anfallenden Prozesskosten.

Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens

Im täglichen Leben unternimmst du viele Dinge, bei denen du aus Unachtsamkeit andere Menschen unabsichtlich schädigen kannst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich daher u. a. auf Tätigkeiten, wie Radfahren, Sport, Reiten oder bei der Benutzung von Flugmodellen und Booten (ohne Motor).

Mietsachschäden

Für Deine Zeit in Deutschland wirst Du Dir sicherlich eine Wohnung oder ein Zimmer anmieten. Der Versicherungsschutz umfasst daher auch Schäden, die du gegenüber deinem Vermieter unabsichtlich verursachst. Achtung! Ausgeschlossen sind Schäden an Gegenständen wie Bildern, Mobiliar, Fernsehgeräten und Schäden durch Abnutzung und übermäßiger Beanspruchung.

Schlüsselverlust

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass du fremde Schlüssel, welche sich regelmäßig bei dir befunden haben, verlierst. Dies kann z. B. der Schlüssel zu deiner Mietwohnung sein. Erstattet werden die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen. Achtung! Dieser Versicherungsschutz besteht nur im Tarif Komfort.

Im Invaliditätsfall

Nach einem Unfall kann es passieren, dass du dauerhaft körperlich oder sogar geistig beeinträchtigt bist. Wenn diese Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird, spricht man von einer Invalidität. Je nachdem, welcher Körperteil betroffen ist, erhältst du eine bestimmte Prozentsumme der vereinbarten Versicherungssumme.

Progression bei mehr als 25 % Invalidität

Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktion von mehr als 25 %, gilt Folgendes:

  1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 % übersteigt, zahlt die HanseMerkur zusätzlich 2 % aus der Versicherungssumme.
  2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % übersteigt, zahlt die HanseMerkur zusätzlich weitere 2 % aus der Versicherungssumme.
  3. Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchstens 150.000,00 € beschränkt.
Im Todesfall

Im schlimmsten Fall, kann es bei einem Unfall zum Tod kommen. Für diesen Fall zahlt der Versicherer an deine Erben die Todesfallsumme in Höhe von 10.000,00 € (Tarif Kompakt) bzw. 20.000,00 € (Tarif Komfort).

Bergungskosten

Bergungskosten umfassen z. B. die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Ebenso ist der Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus versichert.

Kosmetische Operationen

Nach einem Unfall kann es passieren, dass das äußere Erscheinungsbild deines Körpers dauerhaft beeinträchtigt ist. Die HanseMerkur zahlt in diesem Fall einmalig die Kosten für eine Operation und die klinische Behandlung.

Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis

Der Versicherungsfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest. Versichert sind allerdings auch tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen.

Zerrungen und Bänderriss

Bei manchen Unfällen liegt kein von außen auf deinen Körper einwirkendes Ereignis vor. Daher besteht auch Versicherungsschutz, wenn durch erhöhte Kraftanstrengungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt bzw. gerissen werden.

Ertrinken oder Ersticken

Ebenfalls als „Unfall“ gewertet wird der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser beim Tauchen.

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